B196 Motorradfahren mit dem Autoführerschein Theorie-Kurs 05.02. + 12.02.2022
Fahrlehrer
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
- Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
der Klasse A1
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Werden weitere Praxiseinheiten für das erreichen des Ausbildungsziel benötigt müssen diese extra berechnet werden. Während der Praktischen Schulung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden!
Zu Ihrer Sicherheit wird die Praxis Schulung erst dann durchgeführt wenn die Witterungsverhältnisse diese gefahrlos zulässt.
In dem Schulungspreis von 850 € sind somit die Kursunterlagen, vier Theorieschulungen à 90 Minuten und die fünf praktische Schulungseinheiten von à 90 Minuten enthalten. Werden weiter Fahrstunden benötigt werde diese mit 65€ für 45 Minuten berechnet.